Das Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik verpflichtet sich zur umfassenden Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom 17. Juni 1998 und vom 4. Juli 2001. Dazu wurden für sämtliche Mitarbeiter des Instituts verbindliche Regeln festgelegt und Vertrauenspersonen benannt.

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